Der aktuelle Stand beim Lieferkettengesetz (LkSG) gleicht einem Spannungsfeld zwischen Bürokratieabbau, Wettbewerbsfähigkeit und dem Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Das LkSG verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer globalen Lieferketten zu überwachen und Verstöße zu vermeiden. Zwar gilt es bereits seit 2023, doch zentrale Vorgaben wurden zuletzt abgeschwächt. Das sorgt sowohl für Zustimmung als auch für Kritik – je nach Perspektive. Auch die europäische Regelung, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), befindet sich in der Anpassungsphase. Wir beleuchten den aktuellen Stand von LkSG und CSDDD sowie die Stimmung in Deutschland. Außerdem erläutern wir, was Unternehmen unbedingt wissen müssen und wie Sie sich optimal vorbereiten können.
Lieferkettengesetz erklärt: Entstehung und aktueller Stand
Was ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz? Seit dem 1. Januar 2023 ist das LkSG in Kraft. Es verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, Menschenrechte und spezifische umweltbezogene Standards entlang der Lieferkette zu beachten. Das gilt auch für mittelbare Zulieferer. Somit sind auch Organisationen betroffen, die nicht direkt an andere Unternehmen liefern, sondern über weitere Firmen in der Lieferkette beteiligt sind.
Dazu gehören der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung und die Einhaltung von arbeitsschutz- und umweltbezogenen Standards. Unternehmen müssen Risiken in der Lieferkette zudem analysieren, bei Bedarf zielführende Präventionsmaßnahmen implementieren und bei Verstößen entsprechende Abhilfemaßnahmen umsetzen. Auch ein Beschwerdeverfahren gehört zu den Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in Deutschland.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Für wen gilt es?
Nach aktuellem Stand gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen, die mindestens 1.000 Angestellte beschäftigen. Davor lag der Schwellenwert bei 3.000 Beschäftigten. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seinen Sitz oder seine Niederlassung in Deutschland hat.
Für die betroffenen Unternehmen ergibt sich dadurch ein höherer organisatorischer und dokumentarischer Aufwand: Sie müssen Risiken regelmäßig prüfen, Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ergreifen und ihre Prozesse transparenter gestalten. Gleichzeitig soll das Lieferkettengesetz nachhaltigere Geschäftspraktiken und -beziehungen fördern und somit auch Reputationsrisiken reduzieren und das Vertrauen der Kundschaft sowie der Investoren und Partner langfristig stärken.
Kleine und mittlere Unternehmen, die die Bedingungen nicht erfüllen, können indirekt dennoch vom LkSG betroffen sein – zum Beispiel, wenn sie Zulieferer von Unternehmen sind, die in den oben genannten Anwendungsbereich fallen. Dann ergeben sich erhöhte Compliance-Anforderungen seitens der Käufer, verstärkte Überprüfungen und Audits sowie gesteigerte Erwartungen hinsichtlich Daten und Dokumentation. Dadurch bestehen erhebliche kommerzielle Risiken bis hin zum Vertragsverlust. Die Relevanz muss also für beide Seiten der Lieferkette gestärkt werden.
Wo steht das Lieferkettengesetz in Deutschland aktuell?
Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf über Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Lieferketten angenommen, um Menschenrechte und die Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen. Es stimmten 412 Abgeordnete dafür, 159 dagegen, und 59 enthielten sich.
Schon damals gab es gegensätzliche Stimmen. Die AfD-Fraktion hat zwei Anträge eingebracht, um das Lieferkettengesetz abzuschaffen oder zu schwächen. Der Antrag der Linken war hingegen auf eine Nachbesserung ausgerichtet. Beide Anträge wurden abgelehnt. Doch die Debatte besteht bis heute – mehr denn je.
Denn Bundeskanzler Friedrich Merz will das Lieferkettengesetz abschaffen. Das hat er mehrfach gesagt – beispielsweise bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel im Mai 2025. Noch im gleichen Jahr wurden Abschwächungen auf den Weg gebracht, um die Berichtspflicht und konkrete Sanktionen zu streichen.
Ziel der Anpassungen seien insbesondere administrative Entlastungen. Dabei soll es sich um eine Übergangslösung handeln, bis das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an die EU-Regelungen angeglichen wird. Diese Entwicklungen kritisiert beispielsweise die Initiative Lieferkettengesetz als „fatalen Rückschritt auf Kosten von Menschenrechten und Umwelt“.
Das Lieferkettengesetz in Deutschland als Politikum
Annabell Brüggemann ist Senior Legal Advisor beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Autorin einer LkSG-Studie, die das ECCHR gemeinsam mit Brot für die Welt und Misereor durchgeführt hat. Im Mai 2025 sagte sie, dass das Lieferkettengesetz nach aktuellem Stand zwar Wirkung zeigt, „aber nur, wenn es auch konsequent durchgesetzt wird“.
Die derzeitigen Debatten stehen jedoch kaum für Konsequenz. Stattdessen zeugen sie von einer kontinuierlichen regulatorischen Verwässerung.
Chronologie: Wie sich das LkSG in Deutschland entwickelt hat
Obwohl das Lieferkettengesetz erste Erfolge aufweist, ist noch viel Luft nach oben. Trotzdem soll es sich mindestens lockern. Doch schauen wir uns zunächst an, wie es sich entwickelt hat und welche Rolle die EU-Lieferkettenrichtlinie dabei spielt:
- 2016: Die Bundesregierung verabschiedet den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, nach dem Unternehmen freiwillig menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einhalten sollen. Es stellt sich heraus, dass die Umsetzung nicht ausreichend ist.
- 2019 bis 2020: Weil die freiwilligen Maßnahmen nicht ordentlich greifen, entsteht eine politische Debatte. Viele fordern ein verbindliches Gesetz. Vor allem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung befürworten solche Pläne.
- 2021: Der Bundestag beschließt das LkSG, das große Unternehmen erstmals gesetzlich zu menschenrechtlicher Sorgfalt hinsichtlich ihrer Lieferketten verpflichtet. Ende November bekennen sich SPD, Grüne und FDP zudem zu einem EU-Lieferkettengesetz.
- 2023: In der ersten Stufe gilt das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Im Sommer stimmt das EU-Parlament außerdem für eine europäische Lieferkettenrichtlinie.
- 2024: Es erfolgt eine Erweiterung des LkSG-Anwendungsbereiches auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Am 25. Juli tritt die CSDDD in Kraft.
- 2025: Die Bundesregierung will den aktuellen Stand des deutschen Lieferkettengesetzes reformieren. Es gehe darum, den bürokratischen Aufwand zu verringern und das LkSG grundsätzlich an die EU-Regeln anzunähern. Im November stimmt das EU-Parlament für eine Lockerung des EU-weiten Gesetzes.
Das deutsche Lieferkettengesetz ist nach aktuellem Stand in der Schwebe. Das liegt auch an den parallelen Entwicklungen und Modifizierungen der CSDDD. Von außen betrachtet wirkt es wie ein Tauziehen zwischen sozialer und umweltbezogener Verantwortung sowie wirtschaftlichen Interessen und Wettbewerbsbedenken.
Lieferkettengesetz im aktuellen Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht: „Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab.“ Danach heißt es, dass ein „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung“ das derzeitige LkSG ersetzen werde, das in erster Linie bürokratiearm und vollzugsfreundlich sein soll. Hier kommt die EU-Lieferkettenrichtlinie ins Spiel.
Unterm Strich spiegelt der Koalitionsvertrag die ungewisse Situation wider. Denn er signalisiert hinsichtlich der CSDDD zwar die Zustimmung zum umstrittenen Omnibus-Paket, positioniert sich aber nicht eindeutig. Etwas Zeit ist noch, denn die Umsetzung der CSDDD muss bis zum 26. Juli 2027 erfolgen.
Für Unternehmen bedeutet das nach aktuellem Stand des Lieferkettengesetzes vor allem Unsicherheit – auch in rechtlicher Hinsicht. Denn derzeit ist offen, welche konkreten Anforderungen wann gelten werden. Wie stark werden sich nationale und europäische Vorgaben unterscheiden oder angleichen?
Die Entwicklung zeigt aber auch, dass nachhaltige und verantwortungsvolle Lieferketten weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Daher gilt allgemein: Je besser sich Unternehmen frühzeitig darauf vorbereiten, desto besser können sie ihre Wettbewerbsfähigkeit schützen und die Compliance gewährleisten.
EU-Lieferkettengesetz: Aktueller Stand
Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die europäische Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Der Anwendungsbeginn lag zuerst beim 26. Juli 2027, wurde im Zuge des ersten Omnibus-Pakets und der „Stop-the-Clock“-Richtlinie aber um ein Jahr verschoben.
So hat das Omnibus-Paket die CSDDD verändert
Die Omnibus-Pakete sollen den Bürokratieaufwand in der EU reduzieren. Der Begriff „Omnibus“ bezieht sich auf einen Gesetzesvorschlag, der gleich mehrere vorhandene Gesetze anpasst. Das im Dezember 2025 angenommene Gesetzespaket Omnibus I befasst sich mit der EU-Lieferkettenrichtlinie.
Neben der einleitend erwähnten zeitlichen Verschiebung der Umsetzung hat Omnibus I vor allem die Schwellenwerte verändert, wodurch ein Großteil der Unternehmen nicht mehr betroffen ist. Ursprünglich galten die Regelungen für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von über 450 Millionen Euro.
Nach der Reform deckt der Anwendungsbereich der CSDDD nur sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro ab. Des Weiteren hat Omnibus I die Richtlinie hinsichtlich der Klimatransitionspläne entkernt.
Was bedeutet das in der Praxis? Viele Unternehmen könnten künftig von strengeren Sorgfaltspflichten ausgenommen sein, was der Sinnhaftigkeit einer solchen Regulierung im Kern widerspricht – zumal auch der regulatorische Druck in Bereichen wie Klimaschutz und Berichterstattung teilweise abnimmt. Gleichzeitig können sich auch diese Neuerungen in der Zukunft wieder verändern. Unternehmen sollten daher immer einen Schritt weiterdenken, um optimal vorbereitet zu sein.
Wie wirkt sich die EU-Richtlinie auf das Lieferkettengesetz aus?
Die CSDDD wird sich auf die in Deutschland geltenden Richtlinien auswirken, denn sie muss in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist ein europäisch harmonisiertes System mit einem einheitlichen Rechtsrahmen. Die Frage ist nur: Wie wird der aussehen? Denn seit dem Beschluss auf EU-Ebene wird vielfach um die Inhalte gestritten.
Aufgrund der anhaltenden Debatte stellt sich indes eine andere Frage: Wie beeinflussen die Entwicklungen die politische Stimmung? Die Antwort ist klar: immens. Denn die Europäische Volkspartei (EVP) hat im Rahmen der Anpassungen auch zusammen mit rechten Fraktionen abgestimmt. Deutliche Kritik kommt dahingehend von Sozialdemokraten, Grünen und Linken.
Der Trend ist jedenfalls offensichtlich: Ob als Deckmantel oder faktisch, im Fokus steht der Bürokratieabbau. Dahingehend soll der 2006 eingerichtete Nationale Normenkontrollrat (NKR) den aktuellen Stand des deutschen Lieferkettengesetzes bis 30. Juni 2026 evaluieren. In einer NKR-Stellungnahme vom September 2025 heißt es, dass es entscheidend sei, „die über die […] CSDDD hinausgehenden Regelungen abzuschaffen“. Denn „eine unveränderte Fortführung bestehender überschießender Regelungen des LkSG widerspricht dem […] Koalitionsvertrag“ bezüglich der „bürokratischen Übererfüllung“.
Die Evaluierung des NKR könnte entscheidend beeinflussen, wie stark das deutsche Lieferkettengesetz an die EU-Vorgaben angepasst wird.
Wie Avetta Unternehmen unterstützt, die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette zu erfüllen
Angesichts sich wandelnder Vorschriften für die Lieferkette stehen Unternehmen unter zunehmendem Druck, Transparenz zu schaffen, die Einhaltung von Vorschriften nachzuweisen und Risiken in komplexen, globalen Lieferantennetzwerken zu verwalten. Diese Herausforderung wird durch die anhaltende regulatorische Unsicherheit in Deutschland und der EU noch verschärft.
Mit Avetta können Unternehmen von reaktiver Compliance zu proaktivem Risikomanagement übergehen und Folgendes erreichen:
- Stärkung der Lieferanten-Due-Diligence
Zentralisieren Sie die Präqualifizierung von Lieferanten und stellen Sie sicher, dass sie vor Arbeitsbeginn die erforderlichen Sicherheits-, Nachhaltigkeits- und Compliance-Standards erfüllen. - Verbesserung der Transparenz in der Lieferkette
Erhalten Sie einen klareren Echtzeitüberblick über die Leistung und Risiken von Lieferanten auf allen Ebenen der Lieferkette – und treffen Sie so fundiertere Entscheidungen. - Optimierung von Compliance-Prozessen
Reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand durch automatisierte Workflows, standardisierte Datenerfassung und vereinfachte Berichterstattung, die auf sich ändernde regulatorische Anforderungen abgestimmt sind. - Risikominderung und Schutz der Geschäftskontinuität
Identifizieren und beheben Sie potenzielle Risiken in den Bereichen Menschenrechte, Umwelt und Betrieb frühzeitig – und verringern Sie so die Wahrscheinlichkeit von Betriebsunterbrechungen, Strafen oder Reputationsschäden. - Sicheres Skalieren über globale Geschäftsbereiche hinweg
Wenden Sie einheitliche Standards in allen Regionen an und helfen Sie Ihren Partnern in der Lieferkette dabei, sowohl nationale Gesetze wie das LkSG als auch umfassendere Rahmenwerke wie die CSDDD einzuhalten.
In einem von Wandel geprägten Umfeld bietet Avetta die Tools, die Expertise und das globale Netzwerk, um widerstandsfähigere und transparentere sowie konforme Lieferketten aufzubauen.
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