Gesundheit und Sicherheit

Europäischer Rat schafft mit „Small Mid-Cap“ eine neue Kategorie für Unternehmen: Bedeutung für Lieferketten und Compliance

Was bedeutet die neue Unternehmensgrößenkategorie des Europäischen Rates für Compliance, Lieferkettenmanagement und Beschaffung?

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Der Europäischer Rat hat im Rahmen des Gesetzespakets „Omnibus IV“ einer weitreichenden Neuerung der Kategorisierung von Unternehmen zugestimmt.

Eine neue Kategorie – Small Mid-Cap Companies (SMCs) – schließt die Lücke zwischen KMU und Großunternehmen. Diese Änderung soll wachsenden Unternehmen den Übergang erleichtern und ein Umfeld gewährleisten, das Wachstum fördert.

Was bedeutet dies jedoch für Lieferkettenmanagement, Auftraggeber und Lieferanten, die in Großbritannien und der EU tätig sind?

Was ändert sich?

Nach der neuen Definition sind SMCs Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden und entweder:

  • einem Jahresumsatz von max. 200 Millionen Euro oder
  • einer Jahresbilanzsumme von max. 172 Millionen Euro.

Diese Kategorie soll einen „Klippeneffekt“ verhindern, wenn KMU über die derzeitigen Schwellenwerte hinauswachsen. Unternehmen, die in diese Kategorie fallen, wurden nach der EU-Definition bislang als Großunternehmen eingestuft.

Die neue Kategorie gewährleistet die Kontinuität regulatorischer Vorteile und Anreize. Damit begünstigt sie zugleich das Wachstum von KMU ohne Verlust von Compliance-Vorteilen.

Warum dies für Lieferketten von Bedeutung ist

Die Komplexität der Lieferketten steigt. Welche gesetzlichen Regelungen anwendbar sind, hängt häufig von der Größe und dem Umsatz des Unternehmens ab. Dies gilt insbesondere für den Bereich ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).

Die Anwendbarkeit von Frameworks wie der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) richtet sich nach diesen Parametern.

Auftraggeber müssen wissen, in welche der Kategorien Sie selbst und Ihre Lieferanten fallen. Von diesen Kategorien ist Folgendes abhängig:

  • Anwendbare Nachhaltigkeits- und Berichtsanforderungen
  • Erwägungen hinsichtlich Versicherung und Risikomanagement
  • Ablauf der Auftragnehmerqualifizierung

Lieferanten und Auftragnehmern eröffnet diese Änderung neue Chancen, sie kann jedoch auch neue Compliance-Verpflichtungen mit sich bringen, je nachdem, welche der aktualisierten Schwellenwerte gelten.

Auswirkungen auf Compliance und Risikomanagement

Die Anwendbarkeit der neuen EU-Gesetzgebung hängt von der Größe und dem Umsatz der Unternehmen ab, die sich folglich auf dem Laufenden halten müssen.

Eine falsche Einstufung kann die Nichterfüllung von Verpflichtungen oder vermeidbare Kosten zur Folge haben. Beispiel:

  • SMCs können von erweiterten oder geänderten Vorgaben im Rahmen von Umweltvorschriften profitieren, beispielsweise in Bezug auf Batterien und fluorierte Treibhausgase.
  • Wachsende Unternehmen sollten frühzeitig künftige Compliance-Anforderungen einplanen, um Verwerfungen zu verhindern.
  • Die Umsetzung von Risikominderungsprogrammen mit Schwerpunkt auf Menschenrechtsfragen innerhalb der Lieferkette darf nicht unterlassen werden.

Maßnahmen bezüglich der Beschaffung von Dienstleistungen und Materialien in Unternehmen

  1. Abbildung der Lieferkette: Kategorisieren Sie die Lieferanten innerhalb der Lieferkette und ermitteln Sie, welche Lieferanten unter die Kategorien KMU, SMC oder Großunternehmen fallen.
  2. Prüfung von Verpflichtungen in Bezug auf ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung): Prüfen Sie anhand der neuen Schwellenwerte die Anwendbarkeit der CSRD, der CSDDD und weiterer Vorschriften. Unter Umständen sind Sie gesetzlich verpflichtet, anderen Unternehmen bestimmte Angaben zur Verfügung stellen.
  3. Einbeziehung von Lieferanten: Kommunizieren Sie Änderungen und arbeiten Sie gemeinsam Compliance-Strategien aus.
  4. Technologieeinsatz: Plattformen wie Avetta können zur Optimierung des Lieferantenmanagements und zur Transparenz komplexer Lieferketten beitragen.

Maßnahmen für Lieferanten und Vertragsnehmer

Die neue Kategorie „Small Mid-Cap“ (SMC) betrifft nicht nur Auftraggeber, sondern auch Lieferanten und Auftragnehmer. Mit folgenden Maßnahmen bleiben Sie einen Schritt voraus:

  1. Ermittlung der jeweiligen Kategorie: Stellen Sie fest, ob Ihr Unternehmen als KMU, SMC oder Großunternehmen einzustufen ist. Dies bestimmt, welche Compliance-Verpflichtungen gemäß Richtlinien wie der CSRD und der CSDDD für Sie und Ihre Lieferkette gelten.
  2. Überprüfung vertraglicher Anforderungen: Gehen Sie davon aus, dass Auftraggeber Beschaffungsrichtlinien und ESG-Anforderungen anhand dieser neuen Kategorien aktualisieren. Bereiten Sie sich darauf vor, Auftraggebern im Vorfeld der Auftragsvergabe genaue Angaben zu Größe und Umsatz bereitstellen zu können. So ist sichergestellt, dass während des Beschaffungszyklus sämtliche zu erfassenden und bereitzustellenden Informationen im Lieferprogramm berücksichtigt werden.
  3. Aktualisierung der Compliance-Dokumentation: Sorgen Sie dafür, dass Nachhaltigkeitsberichte, Due-Diligence-Prozesse und die Leistung im Bereich Gesundheit und Sicherheit, einschließlich aller Initiativen, den aktuellen EU-Standards entsprechen. Nichteinhaltung kann den Verlust von Verträgen oder Bußgelder nach sich ziehen.
  4. Proaktive Kommunikation: Informieren Sie Auftraggeber über Ihre Kategorie und Ihren Stand hinsichtlich der Compliance. Transparenz schafft Vertrauen und trägt zu Ihrer Positionierung als bevorzugter Lieferant bei.
  5. Technologieinvestitionen: Erwägen Sie den Einsatz von Plattformen, die die Compliance und das Lieferantenmanagement optimieren. Digitale Tools ermöglichen eine Übersicht und die effiziente Erfüllung veränderlicher Anforderungen.

Abschließende Erwägungen

Bei dieser Aktualisierung handelt es sich um einen strategischen Schritt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der EU. Führungskräfte im Bereich Lieferkette müssen jetzt Ihr Netzwerk analysieren, Compliance-Frameworks aktualisieren und sich auf die geänderten regulatorischen Rahmenbedingungen vorbereiten.

Seien Sie Änderungen in Bezug auf die Compliance stets einen Schritt voraus. Erfahren Sie, wie Avetta Unternehmen beim umfassenden Management von Risiken in der Lieferkette und ESG-Verpflichtungen unterstützt.

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Risikomanagement
Compliance von Beschäftigten
Compliance am Einsatzort
Compliance von Auftragnehmern
Nachhaltigkeit
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Der Europäischer Rat hat im Rahmen des Gesetzespakets „Omnibus IV“ einer weitreichenden Neuerung der Kategorisierung von Unternehmen zugestimmt.

Eine neue Kategorie – Small Mid-Cap Companies (SMCs) – schließt die Lücke zwischen KMU und Großunternehmen. Diese Änderung soll wachsenden Unternehmen den Übergang erleichtern und ein Umfeld gewährleisten, das Wachstum fördert.

Was bedeutet dies jedoch für Lieferkettenmanagement, Auftraggeber und Lieferanten, die in Großbritannien und der EU tätig sind?

Was ändert sich?

Nach der neuen Definition sind SMCs Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden und entweder:

  • einem Jahresumsatz von max. 200 Millionen Euro oder
  • einer Jahresbilanzsumme von max. 172 Millionen Euro.

Diese Kategorie soll einen „Klippeneffekt“ verhindern, wenn KMU über die derzeitigen Schwellenwerte hinauswachsen. Unternehmen, die in diese Kategorie fallen, wurden nach der EU-Definition bislang als Großunternehmen eingestuft.

Die neue Kategorie gewährleistet die Kontinuität regulatorischer Vorteile und Anreize. Damit begünstigt sie zugleich das Wachstum von KMU ohne Verlust von Compliance-Vorteilen.

Warum dies für Lieferketten von Bedeutung ist

Die Komplexität der Lieferketten steigt. Welche gesetzlichen Regelungen anwendbar sind, hängt häufig von der Größe und dem Umsatz des Unternehmens ab. Dies gilt insbesondere für den Bereich ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).

Die Anwendbarkeit von Frameworks wie der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) richtet sich nach diesen Parametern.

Auftraggeber müssen wissen, in welche der Kategorien Sie selbst und Ihre Lieferanten fallen. Von diesen Kategorien ist Folgendes abhängig:

  • Anwendbare Nachhaltigkeits- und Berichtsanforderungen
  • Erwägungen hinsichtlich Versicherung und Risikomanagement
  • Ablauf der Auftragnehmerqualifizierung

Lieferanten und Auftragnehmern eröffnet diese Änderung neue Chancen, sie kann jedoch auch neue Compliance-Verpflichtungen mit sich bringen, je nachdem, welche der aktualisierten Schwellenwerte gelten.

Auswirkungen auf Compliance und Risikomanagement

Die Anwendbarkeit der neuen EU-Gesetzgebung hängt von der Größe und dem Umsatz der Unternehmen ab, die sich folglich auf dem Laufenden halten müssen.

Eine falsche Einstufung kann die Nichterfüllung von Verpflichtungen oder vermeidbare Kosten zur Folge haben. Beispiel:

  • SMCs können von erweiterten oder geänderten Vorgaben im Rahmen von Umweltvorschriften profitieren, beispielsweise in Bezug auf Batterien und fluorierte Treibhausgase.
  • Wachsende Unternehmen sollten frühzeitig künftige Compliance-Anforderungen einplanen, um Verwerfungen zu verhindern.
  • Die Umsetzung von Risikominderungsprogrammen mit Schwerpunkt auf Menschenrechtsfragen innerhalb der Lieferkette darf nicht unterlassen werden.

Maßnahmen bezüglich der Beschaffung von Dienstleistungen und Materialien in Unternehmen

  1. Abbildung der Lieferkette: Kategorisieren Sie die Lieferanten innerhalb der Lieferkette und ermitteln Sie, welche Lieferanten unter die Kategorien KMU, SMC oder Großunternehmen fallen.
  2. Prüfung von Verpflichtungen in Bezug auf ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung): Prüfen Sie anhand der neuen Schwellenwerte die Anwendbarkeit der CSRD, der CSDDD und weiterer Vorschriften. Unter Umständen sind Sie gesetzlich verpflichtet, anderen Unternehmen bestimmte Angaben zur Verfügung stellen.
  3. Einbeziehung von Lieferanten: Kommunizieren Sie Änderungen und arbeiten Sie gemeinsam Compliance-Strategien aus.
  4. Technologieeinsatz: Plattformen wie Avetta können zur Optimierung des Lieferantenmanagements und zur Transparenz komplexer Lieferketten beitragen.

Maßnahmen für Lieferanten und Vertragsnehmer

Die neue Kategorie „Small Mid-Cap“ (SMC) betrifft nicht nur Auftraggeber, sondern auch Lieferanten und Auftragnehmer. Mit folgenden Maßnahmen bleiben Sie einen Schritt voraus:

  1. Ermittlung der jeweiligen Kategorie: Stellen Sie fest, ob Ihr Unternehmen als KMU, SMC oder Großunternehmen einzustufen ist. Dies bestimmt, welche Compliance-Verpflichtungen gemäß Richtlinien wie der CSRD und der CSDDD für Sie und Ihre Lieferkette gelten.
  2. Überprüfung vertraglicher Anforderungen: Gehen Sie davon aus, dass Auftraggeber Beschaffungsrichtlinien und ESG-Anforderungen anhand dieser neuen Kategorien aktualisieren. Bereiten Sie sich darauf vor, Auftraggebern im Vorfeld der Auftragsvergabe genaue Angaben zu Größe und Umsatz bereitstellen zu können. So ist sichergestellt, dass während des Beschaffungszyklus sämtliche zu erfassenden und bereitzustellenden Informationen im Lieferprogramm berücksichtigt werden.
  3. Aktualisierung der Compliance-Dokumentation: Sorgen Sie dafür, dass Nachhaltigkeitsberichte, Due-Diligence-Prozesse und die Leistung im Bereich Gesundheit und Sicherheit, einschließlich aller Initiativen, den aktuellen EU-Standards entsprechen. Nichteinhaltung kann den Verlust von Verträgen oder Bußgelder nach sich ziehen.
  4. Proaktive Kommunikation: Informieren Sie Auftraggeber über Ihre Kategorie und Ihren Stand hinsichtlich der Compliance. Transparenz schafft Vertrauen und trägt zu Ihrer Positionierung als bevorzugter Lieferant bei.
  5. Technologieinvestitionen: Erwägen Sie den Einsatz von Plattformen, die die Compliance und das Lieferantenmanagement optimieren. Digitale Tools ermöglichen eine Übersicht und die effiziente Erfüllung veränderlicher Anforderungen.

Abschließende Erwägungen

Bei dieser Aktualisierung handelt es sich um einen strategischen Schritt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der EU. Führungskräfte im Bereich Lieferkette müssen jetzt Ihr Netzwerk analysieren, Compliance-Frameworks aktualisieren und sich auf die geänderten regulatorischen Rahmenbedingungen vorbereiten.

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Was bedeutet dies jedoch für Lieferkettenmanagement, Auftraggeber und Lieferanten, die in Großbritannien und der EU tätig sind?

Was ändert sich?

Nach der neuen Definition sind SMCs Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden und entweder:

  • einem Jahresumsatz von max. 200 Millionen Euro oder
  • einer Jahresbilanzsumme von max. 172 Millionen Euro.

Diese Kategorie soll einen „Klippeneffekt“ verhindern, wenn KMU über die derzeitigen Schwellenwerte hinauswachsen. Unternehmen, die in diese Kategorie fallen, wurden nach der EU-Definition bislang als Großunternehmen eingestuft.

Die neue Kategorie gewährleistet die Kontinuität regulatorischer Vorteile und Anreize. Damit begünstigt sie zugleich das Wachstum von KMU ohne Verlust von Compliance-Vorteilen.

Warum dies für Lieferketten von Bedeutung ist

Die Komplexität der Lieferketten steigt. Welche gesetzlichen Regelungen anwendbar sind, hängt häufig von der Größe und dem Umsatz des Unternehmens ab. Dies gilt insbesondere für den Bereich ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).

Die Anwendbarkeit von Frameworks wie der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) richtet sich nach diesen Parametern.

Auftraggeber müssen wissen, in welche der Kategorien Sie selbst und Ihre Lieferanten fallen. Von diesen Kategorien ist Folgendes abhängig:

  • Anwendbare Nachhaltigkeits- und Berichtsanforderungen
  • Erwägungen hinsichtlich Versicherung und Risikomanagement
  • Ablauf der Auftragnehmerqualifizierung

Lieferanten und Auftragnehmern eröffnet diese Änderung neue Chancen, sie kann jedoch auch neue Compliance-Verpflichtungen mit sich bringen, je nachdem, welche der aktualisierten Schwellenwerte gelten.

Auswirkungen auf Compliance und Risikomanagement

Die Anwendbarkeit der neuen EU-Gesetzgebung hängt von der Größe und dem Umsatz der Unternehmen ab, die sich folglich auf dem Laufenden halten müssen.

Eine falsche Einstufung kann die Nichterfüllung von Verpflichtungen oder vermeidbare Kosten zur Folge haben. Beispiel:

  • SMCs können von erweiterten oder geänderten Vorgaben im Rahmen von Umweltvorschriften profitieren, beispielsweise in Bezug auf Batterien und fluorierte Treibhausgase.
  • Wachsende Unternehmen sollten frühzeitig künftige Compliance-Anforderungen einplanen, um Verwerfungen zu verhindern.
  • Die Umsetzung von Risikominderungsprogrammen mit Schwerpunkt auf Menschenrechtsfragen innerhalb der Lieferkette darf nicht unterlassen werden.

Maßnahmen bezüglich der Beschaffung von Dienstleistungen und Materialien in Unternehmen

  1. Abbildung der Lieferkette: Kategorisieren Sie die Lieferanten innerhalb der Lieferkette und ermitteln Sie, welche Lieferanten unter die Kategorien KMU, SMC oder Großunternehmen fallen.
  2. Prüfung von Verpflichtungen in Bezug auf ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung): Prüfen Sie anhand der neuen Schwellenwerte die Anwendbarkeit der CSRD, der CSDDD und weiterer Vorschriften. Unter Umständen sind Sie gesetzlich verpflichtet, anderen Unternehmen bestimmte Angaben zur Verfügung stellen.
  3. Einbeziehung von Lieferanten: Kommunizieren Sie Änderungen und arbeiten Sie gemeinsam Compliance-Strategien aus.
  4. Technologieeinsatz: Plattformen wie Avetta können zur Optimierung des Lieferantenmanagements und zur Transparenz komplexer Lieferketten beitragen.

Maßnahmen für Lieferanten und Vertragsnehmer

Die neue Kategorie „Small Mid-Cap“ (SMC) betrifft nicht nur Auftraggeber, sondern auch Lieferanten und Auftragnehmer. Mit folgenden Maßnahmen bleiben Sie einen Schritt voraus:

  1. Ermittlung der jeweiligen Kategorie: Stellen Sie fest, ob Ihr Unternehmen als KMU, SMC oder Großunternehmen einzustufen ist. Dies bestimmt, welche Compliance-Verpflichtungen gemäß Richtlinien wie der CSRD und der CSDDD für Sie und Ihre Lieferkette gelten.
  2. Überprüfung vertraglicher Anforderungen: Gehen Sie davon aus, dass Auftraggeber Beschaffungsrichtlinien und ESG-Anforderungen anhand dieser neuen Kategorien aktualisieren. Bereiten Sie sich darauf vor, Auftraggebern im Vorfeld der Auftragsvergabe genaue Angaben zu Größe und Umsatz bereitstellen zu können. So ist sichergestellt, dass während des Beschaffungszyklus sämtliche zu erfassenden und bereitzustellenden Informationen im Lieferprogramm berücksichtigt werden.
  3. Aktualisierung der Compliance-Dokumentation: Sorgen Sie dafür, dass Nachhaltigkeitsberichte, Due-Diligence-Prozesse und die Leistung im Bereich Gesundheit und Sicherheit, einschließlich aller Initiativen, den aktuellen EU-Standards entsprechen. Nichteinhaltung kann den Verlust von Verträgen oder Bußgelder nach sich ziehen.
  4. Proaktive Kommunikation: Informieren Sie Auftraggeber über Ihre Kategorie und Ihren Stand hinsichtlich der Compliance. Transparenz schafft Vertrauen und trägt zu Ihrer Positionierung als bevorzugter Lieferant bei.
  5. Technologieinvestitionen: Erwägen Sie den Einsatz von Plattformen, die die Compliance und das Lieferantenmanagement optimieren. Digitale Tools ermöglichen eine Übersicht und die effiziente Erfüllung veränderlicher Anforderungen.

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Was bedeutet dies jedoch für Lieferkettenmanagement, Auftraggeber und Lieferanten, die in Großbritannien und der EU tätig sind?

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  • einem Jahresumsatz von max. 200 Millionen Euro oder
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Diese Kategorie soll einen „Klippeneffekt“ verhindern, wenn KMU über die derzeitigen Schwellenwerte hinauswachsen. Unternehmen, die in diese Kategorie fallen, wurden nach der EU-Definition bislang als Großunternehmen eingestuft.

Die neue Kategorie gewährleistet die Kontinuität regulatorischer Vorteile und Anreize. Damit begünstigt sie zugleich das Wachstum von KMU ohne Verlust von Compliance-Vorteilen.

Warum dies für Lieferketten von Bedeutung ist

Die Komplexität der Lieferketten steigt. Welche gesetzlichen Regelungen anwendbar sind, hängt häufig von der Größe und dem Umsatz des Unternehmens ab. Dies gilt insbesondere für den Bereich ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).

Die Anwendbarkeit von Frameworks wie der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) richtet sich nach diesen Parametern.

Auftraggeber müssen wissen, in welche der Kategorien Sie selbst und Ihre Lieferanten fallen. Von diesen Kategorien ist Folgendes abhängig:

  • Anwendbare Nachhaltigkeits- und Berichtsanforderungen
  • Erwägungen hinsichtlich Versicherung und Risikomanagement
  • Ablauf der Auftragnehmerqualifizierung

Lieferanten und Auftragnehmern eröffnet diese Änderung neue Chancen, sie kann jedoch auch neue Compliance-Verpflichtungen mit sich bringen, je nachdem, welche der aktualisierten Schwellenwerte gelten.

Auswirkungen auf Compliance und Risikomanagement

Die Anwendbarkeit der neuen EU-Gesetzgebung hängt von der Größe und dem Umsatz der Unternehmen ab, die sich folglich auf dem Laufenden halten müssen.

Eine falsche Einstufung kann die Nichterfüllung von Verpflichtungen oder vermeidbare Kosten zur Folge haben. Beispiel:

  • SMCs können von erweiterten oder geänderten Vorgaben im Rahmen von Umweltvorschriften profitieren, beispielsweise in Bezug auf Batterien und fluorierte Treibhausgase.
  • Wachsende Unternehmen sollten frühzeitig künftige Compliance-Anforderungen einplanen, um Verwerfungen zu verhindern.
  • Die Umsetzung von Risikominderungsprogrammen mit Schwerpunkt auf Menschenrechtsfragen innerhalb der Lieferkette darf nicht unterlassen werden.

Maßnahmen bezüglich der Beschaffung von Dienstleistungen und Materialien in Unternehmen

  1. Abbildung der Lieferkette: Kategorisieren Sie die Lieferanten innerhalb der Lieferkette und ermitteln Sie, welche Lieferanten unter die Kategorien KMU, SMC oder Großunternehmen fallen.
  2. Prüfung von Verpflichtungen in Bezug auf ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung): Prüfen Sie anhand der neuen Schwellenwerte die Anwendbarkeit der CSRD, der CSDDD und weiterer Vorschriften. Unter Umständen sind Sie gesetzlich verpflichtet, anderen Unternehmen bestimmte Angaben zur Verfügung stellen.
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Maßnahmen für Lieferanten und Vertragsnehmer

Die neue Kategorie „Small Mid-Cap“ (SMC) betrifft nicht nur Auftraggeber, sondern auch Lieferanten und Auftragnehmer. Mit folgenden Maßnahmen bleiben Sie einen Schritt voraus:

  1. Ermittlung der jeweiligen Kategorie: Stellen Sie fest, ob Ihr Unternehmen als KMU, SMC oder Großunternehmen einzustufen ist. Dies bestimmt, welche Compliance-Verpflichtungen gemäß Richtlinien wie der CSRD und der CSDDD für Sie und Ihre Lieferkette gelten.
  2. Überprüfung vertraglicher Anforderungen: Gehen Sie davon aus, dass Auftraggeber Beschaffungsrichtlinien und ESG-Anforderungen anhand dieser neuen Kategorien aktualisieren. Bereiten Sie sich darauf vor, Auftraggebern im Vorfeld der Auftragsvergabe genaue Angaben zu Größe und Umsatz bereitstellen zu können. So ist sichergestellt, dass während des Beschaffungszyklus sämtliche zu erfassenden und bereitzustellenden Informationen im Lieferprogramm berücksichtigt werden.
  3. Aktualisierung der Compliance-Dokumentation: Sorgen Sie dafür, dass Nachhaltigkeitsberichte, Due-Diligence-Prozesse und die Leistung im Bereich Gesundheit und Sicherheit, einschließlich aller Initiativen, den aktuellen EU-Standards entsprechen. Nichteinhaltung kann den Verlust von Verträgen oder Bußgelder nach sich ziehen.
  4. Proaktive Kommunikation: Informieren Sie Auftraggeber über Ihre Kategorie und Ihren Stand hinsichtlich der Compliance. Transparenz schafft Vertrauen und trägt zu Ihrer Positionierung als bevorzugter Lieferant bei.
  5. Technologieinvestitionen: Erwägen Sie den Einsatz von Plattformen, die die Compliance und das Lieferantenmanagement optimieren. Digitale Tools ermöglichen eine Übersicht und die effiziente Erfüllung veränderlicher Anforderungen.

Abschließende Erwägungen

Bei dieser Aktualisierung handelt es sich um einen strategischen Schritt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der EU. Führungskräfte im Bereich Lieferkette müssen jetzt Ihr Netzwerk analysieren, Compliance-Frameworks aktualisieren und sich auf die geänderten regulatorischen Rahmenbedingungen vorbereiten.

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